Ihr neuer Fernseher ist nach einem Jahr defekt – und nun? Viele Verbraucher wissen nicht genau, welche Rechte sie haben. In Deutschland gibt es gleich mehrere Überlagerungen von gesetzlichen Rechten und freiwilligen Herstellerversprechen. Wir bringen Klarheit.
Der Begriff „Garantie“ wird im Alltag häufig für zwei unterschiedliche Dinge verwendet. Zunächst zum wichtigsten: der gesetzlichen Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB.
Tipp: Wenden Sie sich bei einem Defekt immer zuerst an den Händler, nicht an den Hersteller – die gesetzliche Gewährleistung ist Ihnen gegenüber dem Händler zustehend.
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren viele Hersteller eine freiwillige Herstellergarantie:
| Hersteller | Standard-Garantie | Registrierung erforderlich? |
|---|---|---|
| Samsung | 2 Jahre | Nein (5 Jahre für Bildschirm bei Registrierung) |
| LG | 2 Jahre | Nein |
| Sony | 2 Jahre | Nein |
| Philips | 2 Jahre | Nein |
| Panasonic | 2 Jahre | Nein |
Die Herstellergarantie deckt in der Regel Fertigungsmängel ab – nicht jedoch Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch, Sturz oder Feuchtigkeit.
Wenn Sie Ihr Gerät außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung selbst reparieren lassen, geben seriöse Fachbetriebe eine eigene Garantie auf die durchgeführten Arbeiten. Üblich sind 6–24 Monate auf alle eingebauten Teile und Arbeitslohn. Diese Reparaturgarantie ist zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten.
Manche Händler bieten kostenpflichtige Schutzpakete an (z. B. MediaMarkt Club, Saturn Care). Diese können sinnvoll sein, wenn Sie ein teures Gerät kaufen und Sturz- oder Bildschirmschutz wünschen. Lesen Sie die Bedingungen genau – der Prüfungsbeistand solcher Verträge kann komplex sein.
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Als Verbraucher in Deutschland sind Sie gut geschützt: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler plus freiwillige Herstellergarantie. Physische Schäden oder Fehlbedienung sind davon jedoch ausgenommen. Bei einer Reparatur außerhalb der Garantiezeit sorgt die Reparaturgarantie eines Fachbetriebs für zusätzliche Sicherheit.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Verbraucherrechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale.