TV-Garantie in Deutschland: Was ist abgedeckt, was nicht?

1. April 2025 • 6 Min. Lesezeit • Kategorie: Recht & Garantie
TV Garantie Deutschland

Ihr neuer Fernseher ist nach einem Jahr defekt – und nun? Viele Verbraucher wissen nicht genau, welche Rechte sie haben. In Deutschland gibt es gleich mehrere Überlagerungen von gesetzlichen Rechten und freiwilligen Herstellerversprechen. Wir bringen Klarheit.

1. Gesetzliche Gewährleistung (nicht „Garantie“!)

Der Begriff „Garantie“ wird im Alltag häufig für zwei unterschiedliche Dinge verwendet. Zunächst zum wichtigsten: der gesetzlichen Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB.

Tipp: Wenden Sie sich bei einem Defekt immer zuerst an den Händler, nicht an den Hersteller – die gesetzliche Gewährleistung ist Ihnen gegenüber dem Händler zustehend.

2. Freiwillige Herstellergarantie

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren viele Hersteller eine freiwillige Herstellergarantie:

HerstellerStandard-GarantieRegistrierung erforderlich?
Samsung2 JahreNein (5 Jahre für Bildschirm bei Registrierung)
LG2 JahreNein
Sony2 JahreNein
Philips2 JahreNein
Panasonic2 JahreNein

Die Herstellergarantie deckt in der Regel Fertigungsmängel ab – nicht jedoch Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch, Sturz oder Feuchtigkeit.

3. Was ist NICHT abgedeckt?

4. Reparaturgarantie durch Fachbetriebe

Wenn Sie Ihr Gerät außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung selbst reparieren lassen, geben seriöse Fachbetriebe eine eigene Garantie auf die durchgeführten Arbeiten. Üblich sind 6–24 Monate auf alle eingebauten Teile und Arbeitslohn. Diese Reparaturgarantie ist zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten.

5. Zusätzliche Schutzpakete & Versicherungen

Manche Händler bieten kostenpflichtige Schutzpakete an (z. B. MediaMarkt Club, Saturn Care). Diese können sinnvoll sein, wenn Sie ein teures Gerät kaufen und Sturz- oder Bildschirmschutz wünschen. Lesen Sie die Bedingungen genau – der Prüfungsbeistand solcher Verträge kann komplex sein.

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Fazit

Als Verbraucher in Deutschland sind Sie gut geschützt: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler plus freiwillige Herstellergarantie. Physische Schäden oder Fehlbedienung sind davon jedoch ausgenommen. Bei einer Reparatur außerhalb der Garantiezeit sorgt die Reparaturgarantie eines Fachbetriebs für zusätzliche Sicherheit.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Verbraucherrechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale.