
Ältere Eltern pflegen: Welche Unterstützung es in Deutschland gibt
Wenn Eltern Pflege brauchen, stehen Familien vor vielen Fragen. Welche staatlichen Unterstützungen, praktischen Hilfen und Entlastungsangebote es in Deutschland gibt.
Familie

Elternzeit und Elterngeld gehören zu den Leistungen, die viele Arbeitnehmer zwar dem Namen nach kennen, aber im Detail oft nicht vollständig überblicken. Gerade wenn das erste Kind kommt, sind die Fragen zahlreich. Hier sind die wichtigsten geklärt.
Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Beide Elternteile haben Anspruch auf Elternzeit — gemeinsam bis zu drei Jahre pro Kind. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem geplanten Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitsplatz ist gesichert — das schließt vergleichbare Stellen ein, wenn die ursprüngliche Position umstrukturiert wird.
Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung. Es soll den Einkommensverlust abfedern, der entsteht, wenn Eltern ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Die Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt — in der Regel 65 bis 67 Prozent davon, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.
Elterngeld wird vom zuständigen Elterngeldamt des jeweiligen Bundeslandes ausgezahlt. Der Antrag sollte früh gestellt werden — bis zu drei Monate rückwirkend.
ElterngeldPlus erlaubt es, Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu strecken. Ein Monat reguläres Elterngeld wird dabei in zwei Monate ElterngeldPlus umgerechnet — bei halber Höhe. Das eignet sich besonders, wenn beide Elternteile nach der Geburt Teilzeit arbeiten wollen.
Zusätzlich gibt es einen Partnerschaftsbonus: Wenn beide Partner gleichzeitig vier aufeinanderfolgende Monate in Teilzeit arbeiten (25 bis 30 Stunden), erhalten beide vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld, allerdings berechnet es sich anders als bei Angestellten. Grundlage ist das Einkommen aus dem Einkommensteuerbescheid des Vorjahres. Das kann zu langen Wartezeiten führen, bis das Elterngeld endgültig festgestellt wird. Eine Vorauszahlung auf Basis geschätzter Einnahmen ist möglich.
Mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn. Für Elternzeit, die direkt nach der Geburt beginnt, gilt diese Frist ebenfalls — sie kann also bereits vor der Geburt angemeldet werden. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und gleichzeitig festlegen, für welche Zeiträume man Elternzeit beansprucht.
Ja — bis zu 32 Stunden pro Woche ist eine Erwerbstätigkeit während der Elternzeit erlaubt, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Das Einkommen aus dieser Arbeit wird anteilig auf das Elterngeld angerechnet.
Einige Aspekte werden regelmäßig übersehen:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt aktuelle Informationen und Berechnungstools online bereit.
Barksongs berichtet über Familienleben, Gesellschaft und Alltagsleben in Deutschland.

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