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DSGVO für Verbraucher: Was Ihre Datenschutzrechte wirklich bedeuten

Von Laura Hoffmann·2026-04-16·7 Min. Lesezeit
Schloss-Icon auf einem Laptop-Display im Bürolicht

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit 2018 in der gesamten Europäischen Union. Sie gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern klare Rechte im Umgang mit ihren personenbezogenen Daten. Was viele nicht wissen: Diese Rechte können aktiv eingesetzt werden — gegenüber Unternehmen, Online-Diensten und Behörden.

Was gilt als „personenbezogene Daten"?

Alle Informationen, die eine natürliche Person direkt oder indirekt identifizierbar machen. Dazu gehören: Name, Adresse, E-Mail, IP-Adresse, Standortdaten, Kaufverhalten, Gesundheitsdaten, Cookie-IDs und vieles mehr. Die Definition ist bewusst weit gefasst.

Welche Rechte habe ich als Verbraucher?

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie können jederzeit von jedem Unternehmen oder jeder Behörde erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind, woher sie stammen, zu welchem Zweck sie verarbeitet werden und an wen sie weitergegeben wurden.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Falsche Daten müssen korrigiert werden — auf Ihre Anfrage hin.

Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO): Unter bestimmten Bedingungen können Sie verlangen, dass Ihre Daten gelöscht werden — etwa wenn der ursprüngliche Zweck der Verarbeitung weggefallen ist.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Wenn Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten oder Widerspruch eingelegt haben, können Sie verlangen, dass die Verarbeitung vorübergehend eingeschränkt wird.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie können verlangen, dass Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format an Sie oder an einen anderen Anbieter übermittelt werden. Das ist besonders relevant beim Wechsel zwischen Diensten.

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten zu Direktmarketingzwecken jederzeit widersprechen — ohne Angabe von Gründen.

Wie setzt man diese Rechte durch?

Schriftlich, per E-Mail an die Datenschutz-Kontaktadresse des jeweiligen Unternehmens. Unternehmen sind verpflichtet, binnen eines Monats zu antworten. Bei Nichtbeantwortung oder unzureichender Reaktion können Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden.

In Deutschland gibt es Datenschutzbehörden auf Bundesebene (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, BfDI) und auf Länderebene. Die jeweils zuständige Behörde hängt vom Sitz des Unternehmens ab.

Was kosten diese Anfragen?

Für Verbraucher grundsätzlich nichts. Unternehmen dürfen nur dann eine Gebühr erheben, wenn Anfragen „offensichtlich unbegründet oder exzessiv" sind — was in der Praxis sehr selten zutrifft.

Welche Schwächen hat das System?

Die DSGVO ist umfangreich, aber die Durchsetzung ist aufwändig. Beschwerden bei Datenschutzbehörden werden nicht immer schnell bearbeitet. Besonders kleine Behörden sind oft überlastet. Und grenzüberschreitende Fälle — wenn ein US-amerikanisches Unternehmen betroffen ist — sind komplexer.

Das ändert nichts daran, dass die Rechte real und einklagbar sind. Verbraucherschutzorganisationen wie die Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) oder die Verbraucherzentralen können bei konkreten Fällen unterstützen.

Was jeder tun kann

Eine einfache erste Maßnahme: Prüfen Sie, bei welchen Online-Diensten Sie ein Konto haben und was diese über Sie speichern. Viele Dienste bieten inzwischen Datenschutz-Dashboards, über die Sie einen Überblick erhalten und Einstellungen anpassen können.

Das BSI und das BfDI veröffentlichen regelmäßig Verbraucherinformationen zu Datenschutz-Themen kostenlos auf ihren Websites.


Barksongs berichtet über Technik, Datenschutz und Alltagsleben in Deutschland.

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